Ab dem 31.10. gelten im Zahlungsverkehr neue Regeln. Banken weisen ihre Kunden derzeit verstärkt darauf hin und schicken auch bergeweise Papier ins Haus. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die nun bald verbindlich umgesetzt wird. In Zukunft sollen Überweisungen schneller über die Bühne gehen und Lastschriften im gesamten Euro-Raum möglich sein. Die Regelungen treten zum Teil sofort, zum Teil auch erst nach einer mehrjährigen Übergangsfrist in Kraft. Einige Neuerungen sollten Verbraucher jedoch unbedingt kennen, weil sie gewisse Risiken bergen. Dazu gehört insbesondere ein verändertes Verfahren bei Überweisungen.
Banken müssen in Zukunft nicht mehr den Namen eines Kontoinhabers mit Kontonummer und Bankleitzahl abgleichen, bevor sie einen Überweisungsauftrag entgegennehmen und das Geld in Bewegung setzen. Macht ein Bankkunde einen Fehler und schleicht sich etwa ein Zahlendreher in die Kontodaten ein, wird die Überweisung losgeschickt – im Zweifel auch zu einem ganz falschen Empfänger. Noch schlimmer: Die Bank kann im Falle einer Falschüberweisung nur mit dem Einverständnis des fälschlicherweise begünstigten Kontoinhabers eine Rückbuchung veranlassen. Sperrt sich dieser, ist ein deutlich aufwändigeres Prozedere- im Zweifel sogar über den Rechtsweg – erforderlich. In Zukunft kann eine einmal in Gang gebrachte Überweisung auch nicht mehr aufgehalten werden, wenn ein Fehler entdeckt wird – selbst wenn eine Falscheingabe unverzüglich bemerkt wird.
Fazit: Bei Überweisungen gilt in Zukunft mehr denn je: Vorsicht und Sorgfalt schützen vor Pleiten, Pech und Pannen.
This entry was posted on Montag, Oktober 12th, 2009 at 23:11 and is filed under Girokonto News. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.